2. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2021 stellte die Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg das Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, falscher Anschuldigung und Amtsmissbrauch gegen den Beschuldigten ein. Zivilklagen behandelte sie keine. A. (Beschwerdeführer) wurde darauf hingewiesen, dass ihm der Zivilweg offenstehe. Die Verfahrenskosten wurden auf die Staatskasse genommen. Eine Entschädigung oder Genugtuung wurde dem Beschuldigten nicht zugesprochen. Die Einstellungsverfügung wurde am 1. November 2021 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.