Die Sicherstellung des jederzeitigen Zugriffs auf die umfangreichen Verfahrensakten (oder Kopien davon) für die Dauer des laufenden und sich länger als erwartet hinziehenden Ausstandsverfahrens wäre für das Bezirksgericht Baden mit einem sehr grossen Aufwand verbunden gewesen. Der Versuch, sämtliche Akten auch jetzt noch wegen des Antrags des Beschwerdeführers zumindest temporär erhältlich zu machen, wäre ebenfalls mit einem erheblichen Aufwand verbunden und zudem geeignet, den mutmasslich nahen Abschluss des Ausstandsverfahrens hinauszuzögern.