Die kantonale Staatsanwaltschaft führte mit Eingabe vom 20. Januar 2021 (act. 291) aus, dass sie "die Inhaltsverzeichnisse aller Verfahrensordner" des Verfahrens KSTA ST.2015.42 wunschgemäss "noch einmal in ausgedruckter Form" einreiche. Hierzu reichte sie einen losen und nicht durchnummerierten Stapel von als Ordnerinhaltsverzeichnissen bezeichneten Papieren in Höhe von ca. 1 cm bzw. geschätzt rund 100 Blatt ein (Beilage zur Eingabe vom 20. Januar 2021).