3.2. Der Beschwerdeführer stellte mit Eingabe vom 16. Dezember 2020 (act. 234 f.) beim Bezirksgericht Baden (unter Verweis auf gleichgelagerte frühere Eingaben, darunter insbesondere seine Eingabe vom 15. Oktober 2020, act. 179 f.) den Antrag, die kantonale Staatsanwaltschaft sei anzuhalten, dem Bezirksgericht Baden in den Verfahren ST.2020.69/ ST.2019.173/ST.2019.179 innert 5 Tagen ein gesetzeskonformes Aktenverzeichnis einzureichen, welches ihm alsdann zuzustellen sei.