Er habe dies bereits mit Eingabe vom 26. Januar 2021 beanstandet. Ob die kantonale Staatsanwaltschaft der gerichtlichen Auflage inzwischen nachgekommen sei, entziehe sich seiner Kenntnis. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden habe sich hierzu nicht geäussert und seine wiederholten Anfragen unbeantwortet gelassen (Beschwerde Rz 71).