Bezirksgericht Baden ST.2020.69). Dies, nachdem sie gegen den Beschuldigten bereits am 29. September 2015 wegen Pfändungsbetrugs Anklage beim Bezirksgericht Baden erhoben hatte, welche aber vom Präsidenten des Bezirksgerichts Baden mit Verfügung vom 12. Oktober 2017 (unter Rückübertragung der Rechtshängigkeit) zur Verbesserung an die kantonale Staatsanwaltschaft zurückgewiesen worden war (bestätigt mit unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2017.328 vom 29. November 2017).