Hinweise für Inkonsistenzen, eine Selbstlimitierung, Aggravationstendenzen oder einen sekundären Krankheitsgewinn liegen gemäss versicherungsmedizinischem Gutachten (S. 27) keine vor. Die körperliche und psychische Belastbarkeit der Beschwerdeführerin ist wegen des komorbiden Vorliegens mehrerer psychiatrischer Gesundheitsstörungen gemäss versicherungsmedizinischem Gutachten (S. 28) herabgesetzt. Auch wurde offenbar ein ausgeprägtes Vermeidungsverhalten (sozialer Rückzug; wenig Sozialkontakte) festgestellt (S. 28).