krankheitsbedingt aber doch darauf fixiert zu sein, ihre äussere Umgebung und den Tagesablauf möglichst gleichbleibend zu gestalten, weil plötzliche Veränderungen sie offenbar überfordern und nervös machen (versicherungsmedizinisches Gutachten S. 22; vgl. auch die Stellungnahme des behandelnden Psychiaters datiert vom 26. November 2021). Diese Schwierigkeiten können von Dritten offenbar als bewusste Provokationen missverstanden werden (versicherungsmedizinisches Gutachten S. 23). Hinweise für Inkonsistenzen, eine Selbstlimitierung, Aggravationstendenzen oder einen sekundären Krankheitsgewinn liegen gemäss versicherungsmedizinischem Gutachten (S. 27) keine vor.