Sie begründete dies mit Hinweis auf ein von ihr der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bereits mit Einsprache eingereichtes versicherungsmedizinisches Gutachten, erstattet am 27. September 2017 von Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH […] (act. 80 ff.). Damit brachte sie sinngemäss zum Ausdruck, dass es im Einspracheverfahren nicht auf ihre Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ankomme, sondern einzig auf eine angemessene Berücksichtigung des besagten versicherungsmedizinischen Gutachtens.