3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diese ihr am 15. November 2021 zugestellte Verfügung mit Eingabe datiert vom 15. November 2021 (Postaufgabe am 16. November 2021) Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, die Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten sei anzuweisen, sie unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und familiären Situation neu zu einer Einvernahme vorzuladen. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Beschwerdeantwort vom 24. November 2021 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.