3.3. Der Strafkläger verzichtete mit Eingabe vom 25. November 2021 (Postaufgabe 29. November 2021) auf eine Stellungnahme. 3.4. Am 30. November 2021 leitete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zwei identische, bei der vor der Verfahrensumteilung zuständigen Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg eingegangene und dem Verfahren gegen den Beschwerdeführer zugeordnete Faxschreiben vom 26. November 2021 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts weiter. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: