2.3. Mit Entscheid der Justizleitung vom 20. September 2021 wurde das Verfahren gegen A. an das Bezirksgericht Muri überwiesen. 2.4. Mit Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Muri vom 29. September 2021 wurde A. aufgefordert, innert Frist von 10 Tagen zur Gültigkeit der Einsprache Stellung zu nehmen. 2.5. A. erstattete mit Eingabe vom 3. Oktober 2021 (Postaufgabe) eine Stellungnahme, mit welcher er sinngemäss den Tatvorwurf der Beschimpfung bestritt. Zur Gültigkeit der Einsprache enthielt die Stellungnahme keine Ausführungen. -3-