Anfechtungs- Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Muri vom 8. November gegenstand 2021 betreffend Nichteintreten auf die Einsprache/Rechtskraft des Strafbefehls ST.2020.3456 der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 2. Dezember 2020 in der Strafsache gegen A._____ betreffend Beschimpfung -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: