Die Kontrolle habe ergeben, dass die Kontrollschilder und der Fahrzeugausweis für ZH xxx entzogen gewesen seien. Gemäss den Abklärungen bei der Allianz Suisse habe zum Zeitpunkt der Kontrolle am Grenzübergang Rheinfelden Autobahn keine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug mit dem Kontrollschild ZH xxx bestanden (vorinstanzliche Akten, act. 1 f.). -4-