Mit Verfügung vom 8. September 2014, zugestellt am 9. September 2014, seien ihm der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder entzogen worden. Dabei sei ihm eine letzte Frist von fünf Tagen angesetzt worden. Der Beschwerdegegner habe innert Frist nicht reagiert, weshalb die Stadtpolizei Dübendorf mit Schreiben vom 25. September 2014 mit dem Einzug der Schilder beauftragt worden sei. Am 1. November 2014, 17.40 Uhr, sei der Personenwagen Opel, ZH xxx, am Grenzübergang Rheinfelden Autobahn bei der Einreise kontrolliert worden. Das Fahrzeug sei von C. gelenkt worden. Die Kontrolle habe ergeben, dass die Kontrollschilder und der Fahrzeugausweis für ZH xxx entzogen gewesen seien.