1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 11. November 2015 beim Bezirksgericht Rheinfelden Anklage gegen A. wegen Nichtabgabe von Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG (begangen am 14. September 2014) und Überlassens eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung gemäss Art. 96 Abs. 3 SVG (begangen am 1. November 2014). Sie beantragte, A. sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und mit einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00 zu bestrafen.