6.3.2. Die Zeugin D. wurde am 26. September 2019 delegiert durch die Kantonspolizei befragt. Diese schilderte gegenüber der Kantonspolizei, was ihr die Privatklägerin betreffend ihre Beziehung mit dem Beschwerdeführer erzählt habe. Darüber hinaus sagte sie aus, dass sie eine Arbeitskollegin der Privatklägerin sei. Sie habe wahrgenommen, dass diese traumatisiert zur Arbeit gekommen sei. Weiter habe sie bei der Privatklägerin Verletzungen - 11 -