Seine Hand habe sie getroffen (Fragen 4 ff., 104). Bezüglich des Vorwurfs, die Privatklägerin als Hure beschimpft zu haben, sagte der Beschwerdeführer nun aus, sie hätten sich gegenseitig beschimpft. Er wisse nicht mehr, was er gesagt habe. Wenn er das gesagt habe, dann nicht mit Absicht (Fragen 100, 105 f.) Der Beschuldigte wurde sodann am 11. Dezember 2019 erneut staatsanwaltlich einvernommen, allerdings nicht betreffend die Tatvorwürfe.