Anlässlich seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 2. Oktober 2019 sagte der Beschuldigte aus, am 16. oder 17. Juni 2021 habe es ein bisschen eine körperliche Auseinandersetzung gegeben. Die Privatklägerin habe ihm vorgeworfen, etwas mit anderen Frauen zu haben. Wegen dieser Vorwürfe sei er wütend gewesen und habe sie geschlagen. Er habe nicht gewusst, was er mache. Er sei wie eine andere Person, wie betrunken gewesen. Er habe keine Macht über sich gehabt. Er habe das gar nicht gewollt. Es sei nicht absichtlich gewesen, es sei einfach so passiert. Er glaube, er habe seine Hand nach rechts und nach links bewegt. Seine Hand habe sie getroffen (Fragen 4 ff.