6.2. 6.2.1. Der Beschwerdeführer sagte am 4. Juli 2019 anlässlich der Eröffnung der Festnahme bei der Staatsanwaltschaft Baden aus, dass die Privatklägerin ihn in die Hand gebissen habe und er sie als Reaktion geschlagen habe (Fragen 8, 85 ff., 93, 106 ff., 155 f.). Ebenfalls sagte er aus, dass es möglich sei, dass er die Privatklägerin als Hure und Hurentochter beschimpft habe. Er sei aggressiv und wütend gewesen, weil sie schlecht über seine Familie gesprochen habe (Frage 132).