Die Tochter der Privatklägerin habe im Rahmen ihrer Einvernahme geschildert, dass der Beschwerdeführer die Privatklägerin gewürgt und geschlagen habe. Die Einleitung und Weiterführung des Strafverfahrens sei daher nicht nur aufgrund der Aussagen der Privatklägerin erfolgt, sondern auch gestützt auf die Aussagen der Tochter sowie die Fotodokumentation der Kantonspolizei, welche die Verletzungen der Privatklägerin dokumentiere.