3. 3.1. Am 8. November 2021 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die ihm am 27. Oktober 2021 zugestellte Einstellungsverfügung bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: " 1. Die Ziffer 5. der Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 18. Oktober 2021 im Verfahren ST.2019.4401 sei aufzuheben und wie folgt neu zu formulieren: ' 5. Verfahrenskosten Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 15'636.20 trägt der Kanton.'