" 1. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeiten, Vergewaltigung und Drohung wird eingestellt (Art. 55a Abs. 3 StGB und Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO). […] 5. Verfahrenskosten Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 15'636.20 trägt der Kanton zu 80%, damit im Umfang von CHF 12'509.00 (Art. 423 Abs. 1 StPO). 20% der Verfahrenskosten (CHF 3'127.20) werden dem Beschuldigten auferlegt. 5.1 Die Kostennote der amtlichen Verteidigung im Umfang von CHF 12'869.30 (inkl. MwSt.) wird genehmigt. […]