1.3. Am 17. Januar 2020 übermittelte der amtliche Verteidiger der Staatsanwaltschaft Baden eine Erklärung der Privatklägerin vom 13. Januar 2020, in welcher diese ihr Desinteresse an der Strafverfolgung des Beschwerdeführers erklärte. 1.4. Mit Verfügung vom 20. Mai 2020 (berichtigt am 15. Juni 2020) sistierte die Staatsanwaltschaft Baden das Verfahren (betreffend die unter Art. 55a Abs. 1 StGB fallenden Tatvorwürfe). 2. Am 18. Oktober 2021 erliess die Staatsanwaltschaft Baden folgende Einstellungsverfügung: -3-