Weiter wurde der Beschwerdeführer beschuldigt, der Privatklägerin am 18. Juni 2019 mit der Hand ins Gesicht und an den Nacken geschlagen sowie sie gewürgt zu haben, wobei die Privatklägerin verletzt worden sein soll, sich bei ihr insbesondere ein Hämatom gebildet haben soll. Im Zeitraum Juni bis Juli 2019 habe der Beschwerdeführer der Privatklägerin einmal eine Bierdose nachgeworfen und sie schwach getroffen. Im Zeitraum Mai bis Juli 2019 habe der Beschwerdeführer die Privatklägerin wiederholt geschlagen, ohne dass sie dabei jedoch verletzt worden sei.