Daher sei es eigenartig, dass jetzt nach dem Tod der Erblasserin deren ganzes Erbe an die Nichten und Neffen gegangen sei. Die Beschwerdeführerin habe gleich nach dem Tod der Erblasserin deren Wohnungsschlüssel bei der Gemeinde abgegeben. Es könne sein, dass jemand ein allfälliges Testament der Erblasserin vernichtet habe. Dies sei allerdings nur eine Vermutung und könne von ihr nicht bewiesen werden. Sie habe auch keine Antwort erhalten, ob überhaupt ein Testament vorhanden sei. Die Beschwerdeführerin wisse nicht, ob überhaupt eine Straftat begangen worden sei.