ob überhaupt ein Testament vorliege. Wohingegen das Sozialamt ihr gegenüber darlegt habe, es bestünde gar kein Testament. Sie habe von der Erblasserin Fr. 20'000.00 erhalten, um Rechnungen zu bezahlen. Sodann habe sie Fr. 34'000.00 von der Erblasserin und deren Schwester geschenkt bekommen. Die Erblasserin habe der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass sie dem Beschuldigten nichts vererben würde. Überdies habe sie dem Beschuldigten die Rechnung des Betreibungsamts, welche sie bezahlt habe, zweimal zugesandt.