Die Auszahlung von ca. Fr. 10'000.00 an seine Lebenspartnerin habe die Erbengemeinschaft für die treuhänderische Bearbeitung von laufenden Rechnungen gemeinsam beschlossen. Von einer Zahlung, welche die Beschwerdeführerin direkt an das Betreibungsamt geleistet habe, habe er nicht gewusst. 2.4. Am 10. Dezember 2021 liess sich die Beschwerdeführerin erneut vernehmen und führte aus, sie zweifle das Testament der Erblasserin an. Vom Bezirksgericht Baden habe sie keinerlei Auskunft erhalten, mit Ausnahme der Frage, ob sich die zuständige Gemeinde Z. gemeldet habe. Die Gemeinde habe ihr gegenüber angegeben, dass sie ihr nicht mitteilen müsse, -5-