Es habe verschiedene Darlehen gegeben, die nicht zurückbezahlt worden seien, wie auch weitere finanzielle Zuwendungen. Beim Tode der Schwester der Erblasserin sei einzig eine Grossnichte mit Fr. 50'000.00 bedacht worden, die anderen Verwandten seien leer ausgegangen, was der Erblasserin nicht recht gewesen sei. Daraufhin habe er mit Zustimmung der Erblasserin eine Liste mit entsprechenden Kontenangaben erstellt. Ein Vergütungsauftrag sei aber nie ausgestellt worden. Die Auszahlung von ca. Fr. 10'000.00 an seine Lebenspartnerin habe die Erbengemeinschaft für die treuhänderische Bearbeitung von laufenden Rechnungen gemeinsam beschlossen.