Mit Schreiben vom 8. November 2021 ergänzte die Beschwerdeführerin ihre Ausführungen dahingehend, dass Herr F. vom Sozialamt der Gemeinde Z. ihr die Generalvollmacht betreffend das Bankkonto der Erblasserin habe entziehen wollen. Gegen die Gemeinde sei daher ebenfalls vorzugehen, da diese nicht im Sinne der Erblasserin handle.