in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A. erstattete mit Eingabe vom 3. April 2021 bei der Staatsanwaltschaft Baden Strafanzeige und beantragte die nochmalige Untersuchung der Erbangelegenheit ihrer verstorbenen Nachbarin †C. Mit E-Mail vom 7. Oktober 2021 stellte A. bei der Kantonspolizei Aargau Strafantrag gegen B. 2. Die Staatsanwaltschaft Baden verfügte am 21. Oktober 2021 die Nichtanhandnahme der Strafsache gegen B., was von der Oberstaatsanwaltschaft am 25. Oktober 2021 genehmigt wurde.