Allerdings trifft es ohnehin nicht zu, dass im Zeitungsartikel lediglich der Hinweis der Beschwerdeführerin auf die Konkursverfahren des Ehemanns der Beschuldigten erwähnt wird. Vielmehr wird die Verhandlungspause im Artikel einleitend wie folgt beschrieben: "Die beiden Anwälte scheinen nicht glücklich darüber zu sein, dass sich die Parteien allerlei Unflätiges austeilen, aber was sollen sie tun?" Demgemäss ist es mit dem Artikel in der Aargauer Zeitung sehr wohl vereinbar, dass die Beschwerdeführerin den Ehemann der Beschuldigten als Lügner und Betrüger bezeichnet haben könnte bzw. dass es (auch) zu Beschimpfungen und Beleidigungen durch die Beschwerdeführerin gekommen ist.