Nachdem anfangs vor allem der Ehemann der Beschuldigten im Fokus gestanden sei, habe die Beschwerdeführerin später auch die Beschuldigte in den Fokus genommen. So habe die Beschwerdeführerin gegen die Beschuldigte im Juni 2019 bereits eine Anzeige wegen Drohung im Wartesaal des Gerichts anlässlich ihrer damaligen Hauptverhandlung wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst erstattet. Die Beschuldigte sei betreffend diese Anzeige im Januar 2021 rechtskräftig freigesprochen worden. Eine weitere Anzeige der Beschwerdeführerin wegen Drohung sei von der Staatsanwaltschaft gar nicht erst an die Hand genommen worden. Wegen zunehmender Verbitterung und Verbissenheit sowie zur