Am 19. Januar 2021 erstattete die Beschwerdeführerin eine Strafanzeige (mit Strafantrag) gegen die Beschuldigte wegen übler Nachrede sowie aller weiterer in Frage kommender Delikte. In der Strafanzeige führte die Beschwerdeführerin aus, dass sie am 20. Oktober 2020 im Rahmen eines anderen gegen die Beschuldigte geführten Strafverfahrens erfahren habe, dass die Beschuldigte ihr in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zu Unrecht angelastet habe, dass sie den Ehemann der Beschuldigten während der Pause einer Gerichtsverhandlung als Lügner und Betrüger bezeichnet und ihn beleidigt habe.