1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 18. Oktober 2021 aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)