Aus dem Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 12. Januar 2017 geht hervor, dass sich die finanzielle Lage der C. AG im Verlauf des Geschäftsjahrs 2016 dramatisch verschlechtert hatte, so dass ihr Weiterbestand vom Erfolg der beschlossenen Sanierungsmassnahmen abhängig war (UA Do. 2, Beilage 1 zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 20. November 2020). Eine Befragung der Verantwortlichen der Beschwerdeführerin und der Lieferanten sowie des Beschuldigten könnte mutmasslich näheren Aufschluss insbesondere über das Zustandekommen der Geschäftsbeziehung und der Vertragsabschlüsse zwischen der Beschwerdeführerin und der C. AG sowie über Gegenstand, verein-