3.4.1.2. Die Beschwerdeführerin überwies der C. AG am 12. September 2018 für die Bestellung Nr. 12606 eine Anzahlung von EUR 21'969.16, am 30. November 2018 für die Bestellungen Nr. 12668, 12726, 12729 und 12732 eine Anzahlung von EUR 60'000.00 sowie am 11. Juli 2019 für die Bestellung Nr. 12845 eine Anzahlung von EUR 12'459.35 (Untersuchungsakten [UA] Do. 2, Eingabe der Beschwerdeführerin vom 15. September 2021 S. 2 und Beilagen 1 - 3), total EUR 94'428.51. Von diesem Betrag abzuziehen sind EUR 2'024.25 für die Bestellung Nr. 12729, für welche die Warenlieferung unbestrittenermassen erfolgt ist (Eingabe der Beschwerdeführerin vom 15. September 2021 S. 2).