Die späteren, frei erfundenen Behauptungen betreffend die Lieferverzögerungen wie auch die Ausstellung der erfundenen Projektübersicht hätten die Beschwerdeführerin lediglich in diesem Irrtum bestärkt und dazu geführt, dass sie sich (vorerst) habe hinhalten lassen, weitere Bestellungen getätigt und (noch) keine Abklärungen bei den Lieferanten vorgenommen habe. Durch seine diversen unwahren Behauptungen, die der Beschuldigte aufeinander abgestimmt und schliesslich durch die falsche Projektübersicht bestärkt habe, habe er ein Konstrukt von Lügen errichtet, welche dafür verantwortlich gewesen seien, dass die Beschwerdeführerin sich durch die Leistung nicht geschuldeter Anzahlungen