2.2. Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Beschwerde geltend, der Beschuldigte sei als Zwischenhändler für Stahlerzeugnisse an sie gelangt. Ab September 2019 (recte: 2018) habe sie mehrere Bestellungen über den Beschuldigten bzw. dessen Gesellschaft (die mittlerweile konkursite C. AG) getätigt.