Gemäss ihrer Anzeige habe sie die D. AG (recte: C. AG) auch mehrfach gemahnt. Weitere Mahnschreiben, ausser den zu Akten gereichten und allfällige Antworten darauf, oder Aktennotizen zu Telefongesprächen lägen in den Akten nicht vor, insbesondere auch nicht die konkreten Bestellmodalitäten, also, wann genau die Bestellungen, unter welchen Umständen durch wen und über wen die Bestellungen erfolgt seien. Somit könne nicht festgestellt werden, wann, wer, was, wem -4-