2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden stellte das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Veruntreuung ein. Zur Begründung führte sie in der angefochtenen Einstellungsverfügung im Wesentlichen aus, die Beschwerdeführerin mache in der Anzeige vom 15. Oktober 2020 geltend, die Anzahlungen im Gesamtbetrag von EUR 95'319.06 für die Bestellungen Nr. 12606, 12668, 12845 und 12941 im Irrglauben geleistet zu haben, dass diese auch wirklich an die Lieferanten weitergeleitet würden. Der Beschuldigte habe sie irregeführt, indem er fiktive Bestellungen bei Unterlieferanten vorgespiegelt habe.