Diese Einstellungsverfügung wurde am 19. Oktober 2021 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt. 3. 3.1. Gegen diese ihr am 26. Oktober 2021 zugestellte Einstellungsverfügung erhob die A. GmbH mit Eingabe vom 5. November 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 18. Oktober 2021 im Strafverfahren STA3 ST.2020.7370 gegen den Beschuldigten B. in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, Anklage beim Strafgericht zu erheben.