2.4.3.3. Nach dem in E. 2.4.2 Gesagten blieb für die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Gesuchstellung am 1. Dezember 2020 im Dunkeln, welche Sanktionen ihr drohten. Folglich sind auch in rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten auszumachen, da die in Frage kommenden Sanktionen strittig waren (Urteil des Bundesgerichts 1B_185/2015 vom 9. Juni 2015 E. 3.2). 2.4.3.4. Zusammenfassend war eine amtliche Verteidigung zur Wahrung der Rechte der Beschwerdeführerin demnach geboten.