Die Aussagen des Zeugen bzw. der Auskunftsperson wiesen darauf hin, dass die Beschwerdeführerin am 11. September 2020 in einem fahrunfähigen Zustand den Opel Corsa lenkte. Ob die Ursache ihres Zustands aufgrund von Alkoholkonsum, eines medizinischen Problems oder anderweitig begründet war, konnte nicht abschliessend geklärt werden.