Vorliegend wurden zwei Personen als Zeuge bzw. Auskunftsperson befragt (vgl. Protokoll der polizeilichen Einvernahme der Auskunftsperson durch die Kantonspolizei Aargau vom 25. September 2020; Protokoll der delegierten Einvernahme des Zeugen durch die Kantonspolizei Aargau vom 24. November 2020) und es wurde das rechtsmedizinische Gutachten vom 22. September 2020 eingeholt. Die Aussagen des Zeugen bzw. der Auskunftsperson wiesen darauf hin, dass die Beschwerdeführerin am 11. September 2020 in einem fahrunfähigen Zustand den Opel Corsa lenkte.