Zusammenfassend kann nicht von einem Bagatellfall ausgegangen werden, weil im Zeitpunkt der Gesuchstellung die schweren Vorwürfe noch im Raum standen und unklar war, welche Strafe die Beschwerdeführerin zu erwarten hatte. Der Beschwerdeführerin ist auch dahingehend zuzustimmen, dass die Staatsanwaltschaft Baden für die Behandlung des Gesuchs um Gewährung der amtlichen Verteidigung eine übermässig lange Zeit (fast 11 Monate) benötigte.