Überdies erteilte die Staatsanwaltschaft Baden am 2. November 2020 der Kantonspolizei den Auftrag, den Zeugen u.a. zum Tatverdacht auf Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemal- kohol- oder Blutalkoholkonzentration zu befragen. Am 24. November 2020 wurde der Zeuge schliesslich diesbezüglich einvernommen (Protokoll der delegierten Einvernahme des Zeugen durch die Kantonspolizei Aargau vom 24. November 2020).