Laut der den Akten beiliegenden Vollmacht mandatierte die Beschwerdeführerin ihren Verteidiger am 26. Oktober 2020. Dieser begleitete die Beschwerdeführerin zur polizeilichen Einvernahme vom 30. Oktober 2020, anlässlich derer ihm das Gutachten ausgehändigt wurde (vgl. Protokoll der delegierten Einvernahme der Beschwerdeführerin durch die Kantonspolizei Aargau vom 30. Oktober 2020, S. 1 und S. 10). Trotz des Gutachtens vom 22. September 2020 wurde der Vorwurf auf Führen eines Motorfahrzeugs -7-