Der Tatverdacht beruhte zunächst auf den beiden Meldungen eines Zeugen bzw. einer Auskunftsperson vom 11. September 2020 über die schwankende Gang- bzw. schlangenlinienartige Fahrweise der Beschwerdeführerin. Gestützt darauf wurde davon ausgegangen, dass die Beschwerdeführerin am 11. September 2020 den Opel Corsa in einem fahrunfähigen Zustand lenkte (Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 19. Dezember 2020, S. 2 ff.).