Urteil des Bundesgerichts 1B_72/2021 vom 9. April 2021 E. 4.1). Auch familiäre Interessenkonflikte, Sprachschwierigkeiten oder mangelnde Schulbildung können tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten begründen, welche, insgesamt betrachtet, für die sachliche Notwendigkeit einer amtlichen Verteidigung sprechen (BGE 138 IV 35 E. 6.3-6.4 mit Hinweisen, Urteil des Bundesgerichts 1B_72/2021 vom 9. April 2021 E. 4.1). 2.4. 2.4.1. Nachstehend ist zu prüfen, ob die Verteidigung zur Wahrung der Interessen der Beschwerdeführerin geboten war.